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EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten zum 5. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft. Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr sowie die Sonderbedingungen für die Echtzeitzahlungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Wochen schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen – Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit – sind bereits zum 09. Januar 2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Zur Stärkung Ihrer Zahlungssicherheit wird künftig vor der Ausführung jeder „Standard“- oder Echtzeitüberweisung in Euro geprüft, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. So funktioniert es:

Sie erhalten vor der Freigabe Ihrer Überweisung eine Rückmeldung, ob die Angaben zum Zahlungsempfänger...

  • übereinstimmen = Match
  • teilweise abweichen = Close Match
  • nicht übereinstimmen = No Match

(Check cannot be performed = Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich.)

Auf dieser Basis entscheiden Sie, ob Sie die Überweisung freigeben oder lieber korrigieren möchten. Sie tragen das Risiko eines Fehlers, wenn sie eine Überweisung trotz eines No-Matches oder Close Matches autorisieren. Eine Zahlung kann auch weiterhin abgelehnt werden, wenn beispielsweise das Empfängerkonto bereits aufgelöst ist, eine harte Sperre hinterlegt ist oder das Empfängerkonto kein Girokonto ist.

Für Privatkunden ist diese Prüfung verpflichtend. Geschäftskunden haben lediglich bei Sammelüberweisungen die Wahl (Opt-in / Opt-out), bei Einzelüberweisungen ist die Prüfung ebenfalls verpflichtend.

Betragslimits

Ab dem 5. Oktober 2025 entfällt die bisherige Betragsbegrenzung für Echtzeitzahlungen von 100.000 €. Der Kunde kann sich selbst ein Limit für Echtzeitzahlungen am Konto einrichten. Dies kann entweder pro Kalendertag oder pro Echtzeitüberweisungsauftrag definiert werden. 

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Wege möglich. Ab dem 5. Oktober 2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in denen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind. Folgende gibt es derzeit:

  • Onlinebanking seit dem 14. September 2019
  • EBICS seit dem 14. September 2019

Ab dem 05. Oktober 2025 kommen hinzu:

  • Beleghafte Überweisungen (hier wird es neue Vordrucke geben, Altbestände können aufgebraucht werden)
  • Überweisungen über Serviceterminal
  • Überweisungen am Schalter oder über unser Kundendialogcenter
  • Daueraufträge
  • Terminüberweisung (hier beginnt die Frist mit Erreichen des Ausführungstermins)
  • Dateieinreichung über Servicerechenzentrum bsp. DATEV,
  • EBICS mit und ohne elektronische Unterschrift

Änderung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit zur Standardüberweisung 

Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden sowie eine Anpassung der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen vor. Die Kunden der Volksbank pur wurden im November 2024 darüber informiert. Die Entgeltanpassung erfolgte zum 01. Januar 2025. 

Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?

Ein Sammelüberweisungsauftrag kann nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung nur als gesamte Datei zur Ausführung autorisiert werden oder als gesamte Datei nicht ausgeführt werden. Die Autorisierung (Freigabe) nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelüberweisungsauftrags ist nicht möglich.

Bei Sammelüberweisungen hat der Firmenkunde die Wahl, ob er die Empfängerprüfung nutzten möchte (Opt-out). Bei Einzelüberweisungen gilt auch für den Firmenkunden die gesetzliche Empfängerüberprüfung (Opt-in).