EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung
Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten zum 5. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft. Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr sowie die Sonderbedingungen für die Echtzeitzahlungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Wochen schriftlich informiert.
Die ersten Änderungen – Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit – sind bereits zum 09. Januar 2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.