Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.
Die Genossenschaftliche Finanzgruppe sowie die Sparkassen nehmen bereits ab dem 05.10.2025 an der Empfängerprüfung teil.
Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.