Redlich, integer, unbefangen –
eben typisch genossenschaftlich
Unsere genossenschaftlichen Wurzeln
Unser Versprechen:
„Wir leben, vertreten und schützen unsere Werte“
Im Jahr 1858 gründeten 90 Privatpersonen und Kaufleute den „Vorschussverein Carlsruhe“, das älteste der Vorgängerinstitute der heutigen Volksbank pur. Die genossenschaftliche Idee der Hilfe zur Selbsthilfe sowie deren Werte bilden seither die Grundlage unseres täglichen Handelns.
Auf dieser Basis konnten wir viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Krisen unbeschadet überstehen, weil wir eines immer hatten: das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden.
Dieses über Jahrhunderte gewachsene Vertrauen wollen wir jeden Tag rechtfertigen und alles dafür tun, dies nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Durch mehrere Fusionen mit benachbarten Genossenschaftsbanken sind wir zur Volksbank pur geworden – persönlich und regional. Dieser Zusammenschluss zu einer der größten Volksbanken bundesweit ist ein besonderer Vertrauensvorschuss, den uns Mitglieder, Kunden sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben haben, insbesondere, weil uns eines auszeichnet: Verlässlichkeit
Daher legen wir mit diesem Verhaltenskodex auch besondere Maßstäbe an das Handeln aller an, die im Namen der Volksbank pur auftreten. Für unser tägliches Verhalten ist wichtig, dass wir unseren Mitgliedern, unseren Kundinnen und Kunden sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem Höchstmaß an Professionalität und Beständigkeit begegnen. Jeder von uns trägt die Verantwortung, das Ansehen der Volksbank pur zu schützen und zu steigern. Wir alle sind daher aufgefordert, diese Wohlverhaltensregeln nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie jeden einzelnen Tag in unserer Volksbank pur zu leben. Dabei gilt es auch, Fragen zu stellen, Themen aufzugreifen und unser Verhalten an den zugrunde gelegten Werten auszurichten.
Wir haben ein klaren Kompass:
Vertrauen, Verlässlichkeit , Verantwortung
Was sind überhaupt Verhaltensgrundsätze?
In unseren Verhaltensgrundsätzen beschreiben wir unsere Werte und Verantwortung
- als Mitglied der Gesellschaft,
- als Geschäftspartner und
- am Arbeitsplatz.
Diese Werte haben wir in Form von Regeln und Verhaltensanforderungen für alle Beschäftigte festgelegt – vom Auszubildenden bis zur Führungskraft. Alle Beschäftigte der Volksbank pur müssen diese Grundsätze kennen und ihr Verhalten daran ausrichten.
Die Verhaltensgrundsätze fassen unser Selbstverständnis über ein ethisch-moralisch einwandfreies Verhalten zusammen. Sie gliedern wichtige Regelungen thematisch und sind gleichzeitig das Bekenntnis der Bank, sich an diese Regeln zu halten.
Verhaltensgrundsätze gehen weit über gesetzliche oder regulatorische Anforderungen hinaus. Sie geben Orientierung für unsere Dienstleister sowie Lieferanten, die sich uns gegenüber zur Integrität verpflichten müssen. Auch unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden nehmen wahr, dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind und aktiv Integrität gestalten und leben.
Unsere Verhaltensgrundsätze
sind in acht Kernaussagen zusammengefasst
Ehrlichkeit ist für die Volksbank pur eine Tugend, ohne die es niemals geht. Eine alte Lebensweisheit besagt: „Ehrlich währt am längsten“. Daran orientieren wir uns. Denn insbesondere bei Finanzangelegenheiten ist Ehrlichkeit der wichtigste „weiche“ Faktor für eine langfristige und erfolgreiche Kundenbeziehung. Erst Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit bilden die Basis für eine bestmögliche Beratung. Mit Ehrlichkeit, Empathie, Aufrichtigkeit, Professionalität und nichts anderem wollen wir das Vertrauen unserer Mitglieder, Kundinnen und Kunden gewinnen und erhalten.
Wir informieren unsere Kundinnen und Kunden nicht nur über das gesetzlich Erforderliche. Vielmehr sehen wir es als unsere Verpflichtung an, Transparenz und ein gemeinsames Verständnis in der Beratung herzustellen. Denn die Entscheidung über ein Finanzprodukt liegt immer bei den Kundinnen und Kunden. Unsere Aufgabe ist es, ihnen hierfür die bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Denn wir leben in der gleichen Region wie die meisten unserer Kundinnen und Kunden und begegnen ihnen bisweilen täglich – sowohl in als auch außerhalb der Bank.
Im Umgang untereinander verhalten wir uns ehrlich. Fehler passieren und sind menschlich. Aus Fehlern lernen wir. Unsere Unternehmenskultur gestattet es, Fehler zu machen und dafür eigenverantwortlich einzustehen. Wir machen niemanden für unsere Fehler verantwortlich.
Unsere Mitglieder sind unsere Eigentümer. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft hat jedes Mitglied die gleichen Rechte und das gleiche Stimmgewicht - „One person, one vote“. Somit hat auch jeder das gleiche Recht auf eine freundliche und zuvorkommende Behandlung sowie auf eine professionelle Beratung.
Jeder von uns, der in seinem privaten Umfeld als Kunde auftritt oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, hat den Wunsch, zuvorkommend behandelt zu werden. Getreu dem Leitmotiv „Gib jedem anderen Menschen jedes Recht, das du für dich selbst beanspruchst“ sind wir als Beschäftigte der Volksbank pur aufgefordert, unserer Kundschaft sowie den Geschäftspartnern gegenüber uneingeschränkt wertschätzend und respektvoll aufzutreten. Dadurch sorgen wir für eine hohe Kundenzufriedenheit und leisten so unseren Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Bank. Denn selbst der kleinste Wunsch ist für uns stets die Chance, eine Kundin oder einen Kunden von uns zu begeistern. Es ist uns bewusst, dass es die Erträge aus dem Kundengeschäft sind, die unsere Arbeitsplätze finanzieren und damit für alle Kolleginnen und Kollegen die Existenzgrundlage bilden.
Dies gilt auch für den Umgang untereinander, und zwar hierarchieübergreifend. Mobbing, Diskriminierung der sexuelle Belästigung sind in keiner Weise mit den Werten zu vereinbaren, für die wir stehen. Vielmehr verstehen wir uns in unserem Arbeitsumfeld stets als freundlicher Unterstützer, Helfer und Förderer unserer Kolleginnen und Kollegen. Mit diesem von Vertrauen und Unterstützung geprägten Arbeitsumfeld wollen wir ein attraktiver Arbeitgeber sein.
Die Volksbank pur entstand aus dem Zusammenschluss verschiedener, rechtlich selbstständiger Genossenschaftsbanken. Durch das Regionalprinzip war beziehungsweise ist jedes dieser Vorgängerinstitute auf ganz besondere Weise seinem bisherigen Geschäftsgebiet verbunden, etwa in Baden-Baden, Rastatt, Karlsruhe, der Hardt, dem Enzkreis oder in Pforzheim. Die Ausdehnung des gemeinsamen Wirtschaftsraums reicht nunmehr von der Rheinebene bis tief hinein in den Nordschwarzwald. Das ist sowohl die Heimat unserer über 300.000 Kundinnen und Kunden als auch jene unserer 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und genau dieser Region fühlt sich die Volksbank pur verpflichtet, was sich nicht zuletzt in ihrem Namen ausdrückt. Denn „pur“ ist nichts anderes als die Abkürzung für „persönlich und regional“. Es ist gleichzeitig ein Leistungsversprechen an unsere Kundinnen und Kunden. Denn unabhängig davon, ob wir ein Einfamilienhaus finanzieren oder die Betriebsmittelausstattung einer mittelständischen Firma: Wir achten darauf, dass der Kreditnehmer in der Region ansässig ist oder es sich um die Finanzierung eines Projektes in der Region handelt.
Mehr noch: Das Gemeinwohl gerade hier im Südwesten wird im Wesentlichen auch von zahlreichen Vereinen, sozialen Einrichtungen und Organisationen mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen. Und auch hier nimmt die Volksbank pur ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und unterstützt diese Institutionen durch regelmäßige Spenden- und Sponsoringaktivitäten. Getragen wird dieses finanzielle Engagement auch von drei bankeigenen Stiftungen, deren Satzungszweck ausdrücklich die Förderung von gemeinnützigen Vorhaben in der Region vorschreibt.
Unsere Kundengeschäfte generieren wir auf faire Weise über die hohe Qualität unserer Beratungsleistungen zu marktgerechten Preisen. Jegliche Form von Korruption wie Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit ist strikt verboten. Die Beschäftigten der Volksbank pur dürfen keine Bestechungsgelder oder sonstige Vorteile anbieten, gewähren oder selbst entgegennehmen. Dritte dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung genutzt werden. Ein Verstoß führt unweigerlich zu disziplinarischen Maßnahmen und kann zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für den Umgang mit Geschenken und Zuwendungen gilt der Grundsatz der Angemessenheit und Transparenz. Sowohl für die Geschäftsleitung als auch für alle Beschäftigten gelten hierbei schriftlich fixierte Richtlinien. Danach werden nur Geschenke und Zuwendungen in einer Betragshöhe akzeptiert, die nicht im Verdacht steht, eine Beeinflussung oder Verpflichtung hervorzurufen. Die Annahme von Geschenken oder anderer Vergünstigungen sowie die Teilnahme an Geschäftsessen und Veranstaltungen dürfen den Ruf und das Ansehen unser Bank nicht in Frage stellen. Dabei sind übliche kultur- und landesspezifische Gepflogenheiten zu berücksichtigen.
Für Amtsträger und diesen gleichgestellten Personen gelten regelmäßig besonders strenge Regeln. Der betroffene Personenkreis ist weit zu ziehen und umfasst in vielen Ländern nicht nur Richter und Beamte oder sonstige öffentliche Angestellte, sondern darüber hinaus grundsätzlich alle Personen, die (auch nur mittelbar) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Hierzu können zum Beispiel amtliche Kontrolleure, von Behörden beauftragte Gutachter, zivile Mitarbeiter von Streitkräften, Mitarbeiter privatrechtlich organisierter Unternehmen der öffentlichen Hand (etwa kommunaler Versorgungs- oder Verkehrsunternehmen) oder politische Mandatsträger beziehungsweise Kandidaten gehören.
Als eingetragene Genossenschaft sind wir geprägt vom Auftrag der Mitgliederförderung und orientieren uns bei unserem unternehmerischen Handeln stets an den genossenschaftlichen Grundwerten Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die von den Vereinten Nationen als immaterielles Weltkulturerbe anerkannte Genossenschaftsidee verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln. Die Kraft unserer Gruppe basiert auf gemeinsamen genossenschaftlichen Werten sowie einer Kultur der Offenheit und der Transparenz.
Wir fördern den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und handeln zusammen mit unseren Kunden, Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft: für Menschen, Umwelt und Region. Die Bank orientiert sich bei ihrer strategischen Nachhaltigkeitspositionierung grundsätzlich am Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Dies beschreibt unser Selbstverständnis „warum wir handeln“ und auch unseren Weg „wie wir handeln“. Wir wollen unsere Wirkung zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken, indem wir einen signifikanten Beitrag zur Förderung nachhaltiger Lebensgrundlagen in unserer Region und zu einer klimafreundlichen Wirtschaft leisten. Nachhaltigkeit sehen wir dabei als einen Entwicklungspfad, den wir im Sinne eines fairen Interessenausgleiches partnerschaftlich mit unseren Kundinnen und Kunden, Mitgliedern sowie Beschäftigten beschreiten und weiter vorantreiben wollen.
Die Volksbank pur hat das Thema Nachhaltigkeit in die Geschäfts- und Risikostrategie integriert. Auf dieser Basis werden Umsetzungsziele sowie konkrete Maßnahmen definiert, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren. Dabei wägen wir stets die Folgen unseres Handelns ab. Dies betrifft einerseits unsere eigenen betrieblichen Entscheidungen, bei denen wir unseren eigenen Ressourcenverbrauch kritisch überprüfen. Andererseits aber auch unsere Kreditund Anlagepolitik, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte eine zunehmend größere Rolle spielen. So lehnen wir etwa Finanzierungen von Unternehmen ab, die in fossile Brennstoffe investieren oder deren ökologische Bilanz unverändert ungenügend ist. Gleichwohl begleiten wir Unternehmen mit kritischer ökologischer Bilanz, wenn die zu finanzierenden Investitionen positiv auf die Ökobilanz einzahlen werden.
Damit stellen wir sicher, dass unser Handeln auf regionaler Ebene mit den internationalen Zielen und Standards im Bereich der nachhaltigen Entwicklung verknüpft ist.
Der Schutz und der verantwortungsvolle Umgang mit den uns anvertrauten Daten sind eine wesentliche ethische, moralische und wirtschaftliche Grundlage der Finanzdienstleistungsbranche. Alle Angaben mit Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare Person müssen im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen bearbeitet werden. Von Beschäftigten mit Zugang zu den uns anvertrauten Daten wird erwartet, dass sie die Grundprinzipien des Datenschutzes beachten: Datenbearbeitung muss rechtmäßig, fair und für den Betroffenen transparent sein, Zweck und Dauer der Bearbeitung müssen definiert und beschränkt sein und die Grundsätze der Datenminimierung, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit werden eingehalten. Hierfür haben wir sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen getroffen. So gelten in Räumlichkeiten, zu denen unsere Kunden oder Dritte wie Handwerker regelmäßig oder ausnahmsweise Zugang erhalten, besondere Sorgfaltspflichten.
Daten sind für uns wertvolle Elemente in der Pflege unserer Kundenbeziehungen. Sie sind zudem Grundlage zur Entwicklung innovativer Ansätze und helfen uns bei der Optimierung interner Abläufe und Prozesse. Daher sind wir bestrebt, jedem, der uns Daten zur Verfügung stellt, ein angesehener und bevorzugter Partner zu sein. Wir verpflichten uns, Daten auf rechtmäßige, faire, legitime und ethische Weise zu sammeln und zu verwenden und dabei stets die Privatsphäre des Einzelnen zu respektieren. Die Volksbank pur übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bearbeitung der ihr überlassenen Daten unabhängig davon, ob wir das selbst tun, unseren Dienstleister Atruvia oder weitere Kooperationspartner damit beauftragen.
Unsere Kundengeschäfte generieren wir auf faire Weise über die hohe Qualität unserer Beratungsleistungen Integrität ist eines der leitenden Prinzipien unserer Geschäftstätigkeit und bedeutet nichts anderes als „das Richtige tun“. Unser Handeln orientiert sich dabei selbstverständlich an den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Von den Auszubildenden bis hin zur Geschäftsleitung sind die geltenden Gesetze und Vorschriften strikt einzuhalten. Verstöße können neben straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Doch geht unser Anspruch weit über das bloße Einhalten der Gesetze hinaus. Wir erwarten intern und extern ein korrektes Verhalten bei all unseren geschäftlichen Tätigkeiten.
Verstöße gegen den fairen Wettbewerb lehnen wir ab, denn fairer Wettbewerb ist eine Voraussetzung für die freie Marktentwicklung und dem damit verbundenen sozialen Nutzen. Absprachen mit Wettbewerbern über Wettbewerbsverzicht oder die Aufteilung von Kunden, Märkten, Gebieten oder Dienstleistungen sind nicht erlaubt. Wir verhalten uns stets nach diesem Grundsatz und erwarten dies auch von unseren Partnern und Wettbewerbern.
Wir stehen zu unserer Verantwortung als Arbeitgeber und halten alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Normen ein; das gilt auch für den gesetzlichen Mindestlohn. Illegale Beschäftigung lehnen wir ab. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem angewiesen, diesen Kerngedanken bei allen Lieferanten, Nachunternehmern und sonstigen Geschäftspartnern stets einzufordern. Im Falle einer Nichteinhaltung hat eine Beauftragung zu unterbleiben, oder sie muss umgehend beendet werden. Und auch die Unterstützung für unsere Kunden endet dort, wo die Einhaltung von Regeln gefährdet wird: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ebenso illegal wie ein Verstoß gegen Embargos oder Sanktionen.
Steuereinnahmen bilden die Basis für die Finanzierung unseres Staates. Es ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, bestehende Steuergesetze einzuhalten, sondern Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Die Volksbank pur bekennt sich deshalb zu einem steuerehrlichen Verhalten und verzichtet auf unangemessene Steuergestaltungsmodelle.
Für Kunden werden daher auch keine Finanzprodukte konzipiert, vermarktet oder zur Umsetzung bereitgestellt, deren wesentlicher Zweck (auch) darin besteht, einen steuerlichen Vorteil im Sinne des EU-Meldepflichtgesetzes zu erlangen oder Steuern zu vermeiden. Es ist nicht zulässig, aktiv aggressive Steuergestaltungsmodelle, die eine Meldepflicht nach dem EU-Meldepflichtgesetz auslösen, zu konzipieren, vermarkten oder zur Umsetzung bereitzustellen.
Den gesetzlichen Vorgaben zur Transparenz kommt die Volksbank pur uneingeschränkt nach. Darüber hinaus hat sich das Haus einer transparenten, integren und verlässlichen Kommunikation verpflichtet. Denn wir alle tragen letztlich zur externen Kommunikation und der Außenwahrnehmung der Volksbank pur bei und stehen somit in der Verantwortung, als gute Botschafter für das Unternehmen zu fungieren. Wann immer wir mit jemandem außerhalb unseres Hauses über Themen diskutieren, die die Volksbank pur betreffen, prägen wir beim Gegenüber das Bild von uns und unserem Unternehmen.
Es spielt keine Rolle, ob wir mit Kunden, Geschäftspartnern, Journalisten, Familien und Freunden oder etwa in den sozialen Medien kommunizieren: All dies beeinflusst die Art und Weise, wie wir als Volksbank pur von der Welt um uns herum wahrgenommen werden. Bei Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen oder in sozialen Netzwerken, bei denen wir als Beschäftigte der Volksbank pur zu erkennen sind, achten wir darauf, persönliche Ansichten als solche kenntlich zu machen. Wir sind dabei stets der Wahrheit verpflichtet und führen niemanden wissentlich in die Irre oder bieten durch unsere Äußerungen Anlass für Spekulationen oder Gerüchte. Kenntnisse über vertrauliche betriebsinterne Vorgänge und Entscheidungen dürfen von allen Beschäftigten nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Sie sind stets geheim zu halten, und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
Und da wäre noch ...
Dieser Verhaltenskodex hat keinesfalls den Anspruch, jede im Tagesgeschäft vorkommende Situation oder Verhaltensweise der Volksbank pur zu regeln oder vorwegzunehmen. Dies würde das eigentliche Ziel dieser komprimierten Übersicht auch verfehlen. Der vorliegende Kodex soll vielmehr eine Orientierung bieten, die natürlich durch den „gesunden Menschenverstand“ und einen persönlichen inneren Kompass ergänzt wird. Dennoch stellen sich bisweilen Grenzfragen und Unsicherheiten zum richtigen Verhalten ein. Unterstützung bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierbei unsere Führungskräfte oder der/die Compliance- Beauftrage als richtige Ansprechpartner. Aus einem Fehlverhalten drohen unserer Bank immense Risiken und Schäden sowohl materiell als auch immateriell. Daher ermuntern wir jede Kollegin und jeden Kollegen, im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachzufragen. Ebenso denkbar ist es, dass Verhaltensweisen von Kolleginnen oder Kollegen beobachtet werden, die zumindest einen Verdacht aufkommen lassen, dass gegen unsere geltenden Regeln verstoßen wird. Dies kann Einzelne sicher in einen schweren Gewissenskonflikt bringen. Denn sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, ist das emotionale Verhältnis zu den „beschuldigten“ Kolleginnen oder Kollegen zweifelsohne belastet. Doch um potenzielle Schäden von der Bank fernzuhalten, ist es grundsätzlich geboten, bereits über bloße Verdachtsfälle zu informieren. Als Ansprechstelle stehen auch hier die Führungskräfte oder der/die Compliance-Beauftragte zur Seite. Absolute Vertraulichkeit wird dabei zugesichert. Sollte sich herausstellen, dass sich der Verdacht unbegründet ist, bleibt dies selbstverständlich für die meldende Person ohne Folgen. Ebenso wichtig ist es, dass zu Unrecht beschuldigte Kolleginnen und Kollegen diesen Prozess nicht als persönlichen Angriff werten. Im Gegenteil: Es sind ausschließlich sachliche Aspekte, die den Ausschlag geben, um einen möglichen Schaden von der Bank fernzuhalten. Eine Verdachtsmeldung darf deswegen nicht als Denunziantentum verstanden werden, sondern als Bereicherung für unser Ziel, die Werte und Regeln unserer Bank zu leben.
Überprüfung der Einhaltung dieser Verhaltensrichtlinie
Die Volksbank pur wirkt darauf hin, dass dieser Verhaltenskodex sowie die zugehörige Arbeitsanweisung und die Geschenke-Richtlinie durch die Geschäftsleitung sowie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehalten werden. Jedem Beschäftigten ist dieser Verhaltenskodex zur Kenntnis zu bringen. Es ist Aufgabe jeder Führungskraft, sicherzustellen, dass die ihnen zugeordneten Kolleginnen und Kollegen diesen Verhaltenskodex, der auch über das Bank-Intranet veröffentlicht wird, kennen. Die interne Revision der Volksbank pur achtet bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und nimmt seine Regelungen in die Prüfkriterien auf. Festgestellte Verstöße werden an die Compliance-Stelle gemeldet. Die Verletzung dieses Verhaltenskodex oder anderer unternehmensinterner Richtlinien kann sowohl Disziplinarmaßnahmen als auch zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die zu Geld- und/oder Freiheitsstrafen führen können.