Erklärung zur Unternehmensführung

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft

Beschlussfassung zur gesetzlich bestimmten gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in den maßgeblichen Führungsebenen der Volksbank pur eG (§ 9 Abs. 3 GenG)

Als mitbestimmungspflichtiges Unternehmen in der Privatwirtschaft ist die Volksbank pur zur Festlegung von Zielgrößen für die Aufsichtsräte, Vorstände und obersten Management-Ebenen verpflichtet.

Gemäß § 9 Abs. 3 GenG obliegt es dem Vorstand, für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen und Fristen per Beschluss festzulegen.

Die Bestimmung der Quoten erfolgt ausgehend vom aktuellen Frauenanteil im jeweiligen Bereich. Der Gesetzgeber macht hinsichtlich der Höhe der Quote nur eine Vorgabe: Beträgt die aktuelle Frauenquote weniger als 30 %, muss die Zielgröße mindestens den erreichten status quo abbilden (Verschlechterungsverbot). Beträgt der aktuelle Frauenanteil bereits 30 % und mehr, muss die Quote nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung auf mindestens 30 % festgesetzt werden.

Die Festlegungen sind Bestandteil des jährlichen Lageberichts. Zum Ende des Bezugszeitraums ist zusätzlich im Lagebericht auszuführen, ob die gesetzten Ziele eingehalten werden konnten. Bei Nichteinhaltung sind die Gründe darzulegen.

Die Volksbank pur fördert im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank.

Beschluss Zielfestlegung für Besetzung 2. Führungsebene

Die aktuelle Frauenquote beträgt 8,3 %.

Der Vorstand legt für die Besetzung der 2. Führungsebene mit Frauen eine Zielgröße von 8,3 % fest.

Die festgelegte Zielgröße ist maßgeblich für den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2027.

Die festgelegte Zielgröße entspricht dem status quo. Eine Steigerung kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Stand im Bezugszeitraum voraussichtlich weder Stellen frei noch zusätzliche Stellen geplant werden.

Sollten sich insoweit Änderungen ergeben, werden vakante Stellen bis zu einer Quote von 30 % mit Bewerberinnen besetzt, soweit sie den jeweiligen Qualifikationsanforderungen der Stelle gerecht werden und im Übrigen auch über eine etwaigen männlichen Mitbewerbern gleichwertige Qualifikation verfügen.

Beschluss Zielfestlegung für Besetzung 3. Führungsebene:

Die aktuelle Frauenquote beträgt 14 %.

Der Vorstand legt für die Besetzung der 3. Führungsebene mit Frauen eine Zielgröße von 20 % fest.

Die Zielfestlegung ist maßgeblich für den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2027.

Die Erreichung der Zielgröße ist davon abhängig, dass im Bezugszeitraum

  • neue Stellen entstehen oder Stellen wegen eines endgültigen Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen sind und
  • Bewerbungen von Frauen eingehen, die den Qualifikationsanforderungen der Stelle gerecht werden und im Übrigen auch über eine etwaigen männlichen Mitbewerbern gleichwertige Qualifikation verfügen.

Beschlussfassung zur gesetzlich bestimmten gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Aufsichtsrat und Vorstand der Volksbank pur eG (§ 9 Abs. 4 GenG)

Als mitbestimmungspflichtiges Unternehmen in der Privatwirtschaft ist die Volksbank pur zur Festlegung von Zielgrößen für die Aufsichtsräte, Vorstände und obersten Management-Ebenen verpflichtet.

Gemäß § 9 Abs. 4 GenG obliegt es dem Aufsichtsrat, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgrößen und Fristen per Beschluss festzulegen.

Die Bestimmung der Quoten erfolgt ausgehend vom aktuellen Frauenanteil im jeweiligen Bereich. Der Gesetzgeber macht hinsichtlich der Höhe der Quote nur eine Vorgabe: Beträgt die aktuelle Frauenquote weniger als 30 %, muss die Zielgröße mindestens den erreichten status quo abbilden (Verschlechterungsverbot). Beträgt der aktuelle Frauenanteil bereits 30 % und mehr, muss die Quote nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung auf mindestens 30 % festgesetzt werden.

Die Festlegungen sind Bestandteil des jährlichen Lageberichts. Zum Ende des Bezugszeitraums ist zusätzlich im Lagebericht auszuführen, ob die gesetzten Ziele eingehalten werden konnten. Bei Nichteinhaltung sind die Gründe darzulegen.

Die Volksbank pur fördert im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank.

Beschluss Zielfestlegung für Besetzung Aufsichtsrat:

Die aktuelle Frauenquote beträgt 20 %.

Der Aufsichtsrat legt für die Besetzung des Aufsichtsrates mit Frauen eine Zielgröße von 30 % fest.

Die Zielfestlegung ist maßgeblich für den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2027.

Die Erreichung der Zielgröße ist davon abhängig, dass sich im Bezugszeitraum geeignete Kandidatinnen mit Bereitschaft zur Kandidatur für die Aufsichtsratsmandate finden.

Beschluss Zielfestlegung für Besetzung Vorstand:

Die aktuelle Frauenquote beträgt 0 %.

Der Aufsichtsrat legt für die Besetzung des Vorstands mit Frauen eine Zielgröße von 0 % fest.

Die festgelegte Zielgröße ist maßgeblich für den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2027.

Die festgelegte Zielgröße entspricht dem status quo. Eine Steigerung kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Stand im Bezugszeitraum voraussichtlich weder Stellen frei noch zusätzliche Stellen geplant werden.