Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis für den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro sind wir daher verpflichtet, uns von Ihnen einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen zu lassen. Das ist beim Ankauf von Sorten oder Edelmetallen über unseren Vertragspartner ReiseBank bereits schon bei einem Betrag von mehr als 2.500 Euro notwendig.
Die rechtliche Grundlage für diese neue Anforderung ist im Geldwäschegesetz verankert.