Nachweispflicht bei Bareinzahlungen
größer 10.000 Euro

Wichtiger Hinweis - gültig ab 8. August 2021

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis für den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro sind wir daher verpflichtet, uns von Ihnen einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen zu lassen. Das ist beim Ankauf von Sorten oder Edelmetallen über unseren Vertragspartner ReiseBank bereits schon bei einem Betrag von mehr als 2.500 Euro notwendig.

Die rechtliche Grundlage für diese neue Anforderung ist im Geldwäschegesetz verankert.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin sein:

  • Ein aktueller Kontoauszug einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank.
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf).
  • Quittungen über Sortengeschäfte oder Edelmetallgeschäfte.
  • Letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen.
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
  • Darüber hinaus akzeptieren wir auch Nachweise zu besonderen Anlässen (z.B. Hochzeit).