- Hintergrundinfos
- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Hintergrundinfos
Wie haben es die Banken vorher gemacht?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.
Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?
Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.
Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Was müssen Sie jetzt tun?
Sie müssen erst einmal nichts tun. Wir kommen demnächst auf Sie zu, um gemeinsam mit Ihnen die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu zu vereinbaren – entweder schriftlich oder online. Das betrifft die Entgelt- und Vertragsbedingungen wie AGB oder Sonderbedingungen.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für Ihre Bankgeschäfte das Online-Banking und für Ihre Kommunikation mit uns das elektronische Postfach nutzen. Sie haben noch keinen Online-Zugang? Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
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Antworten auf Ihre Fragen
Seit Anfang des Jahres haben Sie die Möglichkeit zuzustimmen. Sie erhielten alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen mit der Möglichkeit digital (Online-Banking, VR BankingApp, SB-Geräte, zugesandter QR-Code) oder papierhaft (zugesandte Zustimmungserklärung) zuzustimmen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zeitnah, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2022.
Sofern Sie noch keine Zustimmung erteilt haben, werden Sie im Online-Banking bzw.in Ihrer VR Banking App oder an den SB-Gerät der Volksbank pur daraufhingewiesen und können diese direkt erteilen.
Wenn Sie den postalischen Weg nutzen wollen, können Sie die zugesandte Zustimmungserklärung unterschreiben und an uns zurückgeben oder Sie nutzen den im Kundenanschreiben angedruckten QR-Code.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem KundenDialogCenter unter sonderaktionen@vbpur.de oder unter 0721 9350-0 auf.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem KundenDialogCenter unter sonderaktionen@vbpur.de oder unter 0721 9350-0 auf.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Als gesetzlicher Vertreter erhielten Sie alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für das Konto Ihres Kindes.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem KundenDialogCenter unter sonderaktionen@vbpur.de oder unter 0721 9350-0 auf.
Über Online-Banking können Sie die Zustimmung leider nicht erteilen.
Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind können Sie alleine zustimmen.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem KundenDialogCenter unter sonderaktionen@vbpur.de oder unter 0721 9350-0 auf.
Über Online-Banking können Sie die Zustimmung leider nicht erteilen.
Wir informieren Sie auch weiterhin spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte oder andere vertragliche Bestandteile ändern. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir - aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 - eine aktualisierte Vertragsgrundlage. Daher benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken