Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform mit Hauptsitz in Deutschland und einer Größenordnung ab 1.000 Mitarbeitenden dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wir bekennen uns mit unseren Werten zur Einhaltung des LkSG und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten im Bereich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken. Unser LkSG-Risikomanagement-System zielt darauf ab, sowohl Risiken in unserem eigenen Geschäftsbetrieb als auch in unserer Lieferkette auf ein Minimum zu reduzieren. Ausführlichere Details können Sie hierzu unserer Grundsatzerklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 entnehmen.
Für den Fall, dass Sie uns einen Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich oder in unseren Lieferketten zukommen lassen möchten, können Sie uns über verschiedene Wege kontaktieren.
Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
Unsere bestehenden Kommunikationswege können Sie auch für Hinweise und Beschwerden im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nutzen. Bitte verwenden Sie dabei jeweils im Betreff den Begriff "Lieferkette" oder die Abkürzung "LkSG".
Unabhängig davon, welchen Kontaktweg Sie bevorzugen, teilen Sie uns idealerweise die folgenden Informationen mit:
- Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen
- Ihren präferierten Kontaktweg (z. B. für etwaige Rückfragen)
- Die Beschreibung einer möglichen LkSG-relevanten menschen- oder umweltrechtlichen Verletzung bzw. die zugrundeliegende Handlung; ggf. unter Nennung von Standards oder Richtlinien, gegen die möglicherweise verstoßen wurde
- Nennung der Verursacherin bzw. des Verursachers (Volksbank pur oder einer unserer Lieferanten)
- Erläuterung der Nachteile bzw. Risiken, die für Sie mit der Verletzung einhergehen
Nennung weiterer betroffener Personen - Ihre Erwartung an uns hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung und dem Ableiten ggf. zu ergreifender Maßnahmen
Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.