Wir haben ein klaren Kompass:
Vertrauen, Verlässlichkeit , Verantwortung
Im Jahr 1858 gründeten 90 Privatpersonen und Kaufleute den „Vorschussverein Carlsruhe“, das älteste der Vorgängerinstitute der heutigen Volksbank pur. Die genossenschaftliche Idee der Hilfe zur Selbsthilfe sowie deren Werte bilden seither die Grundlage unseres täglichen Handelns.
Auf dieser Basis konnten wir viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Krisen unbeschadet überstehen, weil wir eines immer hatten: das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden.
Dieses über Jahrhunderte gewachsene Vertrauen wollen wir jeden Tag rechtfertigen und alles dafür tun, dies nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Durch mehrere Fusionen mit benachbarten Genossenschaftsbanken sind wir zur Volksbank pur geworden – persönlich und regional. Dieser Zusammenschluss zu einer der größten Volksbanken bundesweit ist ein besonderer Vertrauensvorschuss, den uns Mitglieder, Kunden sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben haben, insbesondere, weil uns eines auszeichnet: Verlässlichkeit
Daher legen wir mit diesem Verhaltenskodex auch besondere Maßstäbe an das Handeln aller an, die im Namen der Volksbank pur auftreten. Für unser tägliches Verhalten ist wichtig, dass wir unseren Mitgliedern, unseren Kundinnen und Kunden sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem Höchstmaß an Professionalität und Beständigkeit begegnen. Jeder von uns trägt die Verantwortung, das Ansehen der Volksbank pur zu schützen und zu steigern. Wir alle sind daher aufgefordert, diese Wohlverhaltensregeln nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie jeden einzelnen Tag in unserer Volksbank pur zu leben. Dabei gilt es auch, Fragen zu stellen, Themen aufzugreifen und unser Verhalten an den zugrunde gelegten Werten auszurichten.
Was sind überhaupt Verhaltensgrundsätze?
In unseren Verhaltensgrundsätzen beschreiben wir unsere Werte und Verantwortung
- als Mitglied der Gesellschaft,
- als Geschäftspartner und
- am Arbeitsplatz.
Diese Werte haben wir in Form von Regeln und Verhaltensanforderungen für alle Beschäftigte festgelegt – vom Auszubildenden bis zur Führungskraft. Alle Beschäftigte der Volksbank pur müssen diese Grundsätze kennen und ihr Verhalten daran ausrichten.
Die Verhaltensgrundsätze fassen unser Selbstverständnis über ein ethisch-moralisch einwandfreies Verhalten zusammen. Sie gliedern wichtige Regelungen thematisch und sind gleichzeitig das Bekenntnis der Bank, sich an diese Regeln zu halten.
Verhaltensgrundsätze gehen weit über gesetzliche oder regulatorische Anforderungen hinaus. Sie geben Orientierung für unsere Dienstleister sowie Lieferanten, die sich uns gegenüber zur Integrität verpflichten müssen. Auch unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden nehmen wahr, dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind und aktiv Integrität gestalten und leben.
Unsere Verhaltensgrundsätze sind in acht Kernaussagen zusammengefasst
Und da wäre noch ...
Dieser Verhaltenskodex hat keinesfalls den Anspruch, jede im Tagesgeschäft vorkommende Situation oder Verhaltensweise der Volksbank pur zu regeln oder vorwegzunehmen. Dies würde das eigentliche Ziel dieser komprimierten Übersicht auch verfehlen. Der vorliegende Kodex soll vielmehr eine Orientierung bieten, die natürlich durch den „gesunden Menschenverstand“ und einen persönlichen inneren Kompass ergänzt wird. Dennoch stellen sich bisweilen Grenzfragen und Unsicherheiten zum richtigen Verhalten ein. Unterstützung bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierbei unsere Führungskräfte oder der/die Compliance- Beauftrage als richtige Ansprechpartner. Aus einem Fehlverhalten drohen unserer Bank immense Risiken und Schäden sowohl materiell als auch immateriell. Daher ermuntern wir jede Kollegin und jeden Kollegen, im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachzufragen. Ebenso denkbar ist es, dass Verhaltensweisen von Kolleginnen oder Kollegen beobachtet werden, die zumindest einen Verdacht aufkommen lassen, dass gegen unsere geltenden Regeln verstoßen wird. Dies kann Einzelne sicher in einen schweren Gewissenskonflikt bringen. Denn sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, ist das emotionale Verhältnis zu den „beschuldigten“ Kolleginnen oder Kollegen zweifelsohne belastet. Doch um potenzielle Schäden von der Bank fernzuhalten, ist es grundsätzlich geboten, bereits über bloße Verdachtsfälle zu informieren. Als Ansprechstelle stehen auch hier die Führungskräfte oder der/die Compliance-Beauftragte zur Seite. Absolute Vertraulichkeit wird dabei zugesichert. Sollte sich herausstellen, dass sich der Verdacht unbegründet ist, bleibt dies selbstverständlich für die meldende Person ohne Folgen. Ebenso wichtig ist es, dass zu Unrecht beschuldigte Kolleginnen und Kollegen diesen Prozess nicht als persönlichen Angriff werten. Im Gegenteil: Es sind ausschließlich sachliche Aspekte, die den Ausschlag geben, um einen möglichen Schaden von der Bank fernzuhalten. Eine Verdachtsmeldung darf deswegen nicht als Denunziantentum verstanden werden, sondern als Bereicherung für unser Ziel, die Werte und Regeln unserer Bank zu leben.
Überprüfung der Einhaltung dieser Verhaltensrichtlinie
Die Volksbank pur wirkt darauf hin, dass dieser Verhaltenskodex sowie die zugehörige Arbeitsanweisung und die Geschenke-Richtlinie durch die Geschäftsleitung sowie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehalten werden. Jedem Beschäftigten ist dieser Verhaltenskodex zur Kenntnis zu bringen. Es ist Aufgabe jeder Führungskraft, sicherzustellen, dass die ihnen zugeordneten Kolleginnen und Kollegen diesen Verhaltenskodex, der auch über das Bank-Intranet veröffentlicht wird, kennen. Die interne Revision der Volksbank pur achtet bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und nimmt seine Regelungen in die Prüfkriterien auf. Festgestellte Verstöße werden an die Compliance-Stelle gemeldet. Die Verletzung dieses Verhaltenskodex oder anderer unternehmensinterner Richtlinien kann sowohl Disziplinarmaßnahmen als auch zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die zu Geld- und/oder Freiheitsstrafen führen können.