Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen von Firmenkundinnen und Firmenkunden
Die Empfängerüberprüfung wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen durchgeführt.
Die Genossenschaftliche Finanzgruppe sowie die Sparkassen nehmen bereits ab dem 05.10.2025 an der Empfängerprüfung teil.
Dies betrifft alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Empfängerüberprüfung soll diese Überweisungen noch sicherer machen.