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Notruf: Karte und OnlineBanking sperren
Debitkarte, Kreditkarte oder OnlineBanking schnell sperren lassen
Bei Verlust oder Diebstahl der Geldbörse bzw. der girocard (Debitkarte), Visa Karte oder Mastercard® (Debitkarte oder Kreditkarte) sowie Ihres Smartphones ist das Wichtigste: Bleiben Sie besonnen und sorgen Sie für eine schnelle Sperrung Ihrer Karten. Auch Ihren Zugang zum OnlineBanking können Sie ganz einfach schnell sperren.
Melden Sie den Verlust sofort
Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind sicherer als Bargeld: Scheine und Münzen bekommen Sie bei Verlust nicht wieder. Ihre Karten hingegen werden ersetzt. Sperren Sie Ihre Karten deswegen unverzüglich, sobald Sie den Verlust bemerken. Mit den Telefonnummern in der folgenden Tabelle können Sie auch Ihr OnlineBanking sperren lassen.
Notrufnummern
Einheitlicher Sperrnotruf für girocard (Debitkarte), Mastercard® und Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Karten und OnlineBanking | + 49 116 116 ** (alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40 50) |
girocard (Debitkarte), digitale girocard | + 49 1805 021 021 * |
Mastercard® (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Mastercard® | + 49 721 1209 66001 |
Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Visa Karte | + 49 721 1209 66001 |
Sperrnotruf per Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen | + 49 30 40 50 40 50 |
Sperr-App für girocard (Debitkarte), Kreditkarte, digitale Karten und OnlineBanking | Sperrung von elektronischen Zugängen, Debitkarten und Kreditkarten über Ihr Smartphone Zur Sperr-App |
Apple Pay | Apple-ID-Account bzw. App "Mein iPhone suchen": Zahlungsfunktion sperren*** |
* 0,14 Euro pro Minute | |
** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei. | |
*** Diese Funktion ersetzt nicht die Komplettsperre der digitalen Karten über die Karten-Sperr-Hotline. |
Alternative Notrufnummern
Sollten Sie im Ausland unterwegs sein und keine der oben genannten Telefonnummern erreichen können, verwenden Sie die Notrufnummern von Mastercard® oder Visa, die Sie auf deren Internetseiten finden.
KUNO - Karten-Sperrdienst für SEPA-Lastschriftzahlungen
Was ist KUNO?
KUNO ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft zur Reduktion von Betrug im elektronischen Lastschriftverfahren - also bei Zahlungen per Debitkarte mit Unterschrift. Das System soll den Missbrauch von gestohlenen und verlorenen ec-Karten im unbaren Zahlungsverkehr durch ein computergestütztes System der Polizei senken.
Warum KUNO?
In Deutschland existieren zwei unterschiedliche Zahlungsverfahren, die bei der Zahlung mit einer girocard (Debitkarte) zum Einsatz kommen können. Zum einen die Zahlung mit PIN Eingabe (girocard-Verfahren) und zum anderen die Zahlung mit Unterschrift (elektronisches Lastschriftverfahren). Da Banken und Sparkassen dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten nur im Rahmen des girocard-Verfahrens melden, können Debitkarten im Lastschriftverfahren weiterhin zur Zahlung verwendet werden. Durch KUNO werden polizeilich angezeigte Kartendiebstähle/-verluste auf Wunsch des Anzeigenstellers an eine zentrale Meldestelle übermittelt. Von dort aus werden die Daten an die angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben, sodass diese die Zahlungen mit den gemeldeten Karten anschließend ablehnen können. Sie sollten daher Ihre girocard (Debitkarte) nach dem Verlust nicht nur bei der Bank sperren lassen, sondern diese auch bei der Polizei als gestohlen melden, da KUNO als zusätzlicher von Banken und Sparkassen unabhängiger Bürgerservice der Polizei angeboten wird.
Wichtig:
Eine KUNO-Meldung entbindet den Anzeigenden nicht von seiner Pflicht, auch das kontoführende Kreditinstitut unverzüglich über den Diebstahl/Verlust seiner Karte zu informieren, damit diese auch für Verfügungen im girocard-System, also an Geldausgabe-automaten oder für Zahlungen mit Einsatz der Geheimnummer, gesperrt werden kann.
Häufige Fragen zur Sperrung der Karten und des OnlineBankings
Im Falle eines Diebstahls sollten Sie die Debitkarte oder Kreditkarte sofort sperren lassen. Für Apple Pay besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Apple-ID-Account oder die App "Mein iPhone suchen" die Zahlungsfunktion zu sperren. Dies ersetzt jedoch nicht die Komplettsperre über die Karten-Sperr-Hotline. Außerdem müssen Sie den Diebstahl Ihrer Karten sowie Ihres Smartphones oder Ihres Apple-Geräts mit den entsprechenden Karten bei der Polizei anzeigen.
Damit Ihre Debitkarte oder Kreditkarte schnell gesperrt werden kann, sollten Sie im Idealfall folgende Informationen zur Hand haben:
- den Namen des Karteninhabers,
- das Geburtsdatum des Karteninhabers,
- den Namen des Kontoinhabers,
- bei der girocard (Debitkarte) die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
- bei Mastercard® oder Visa Karten (Debitkarte oder Kreditkarte) die Kartennummer.
Selbstverständlich kann die Karte auch gesperrt werden, wenn Ihnen diese Angaben nicht vollständig vorliegen.
Wenn Sie für die Sperrung den einheitlichen Sperrnotruf für Bankkarten und OnlineBanking "116 116" nutzen, sollten Sie in jedem Fall die IBAN zur Hand haben – alternativ die Kontonummer und die Bankleitzahl.
Bitte lassen Sie die gefundene Debitkarte oder Kreditkarte unverzüglich sperren. Geben Sie diese dafür in der nächsten Filiale der kartenausgebenden Bank oder in der nächsten Polizeidienststelle ab.
Sollten Sie Ihr Apple-Gerät einmal verlieren oder sollte es gestohlen werden, rufen Sie unverzüglich die zentrale Karten-Sperr-Hotline unter der Nummer 116 116 an und lassen Sie Ihre digitale Karte sperren. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, über den Apple-ID-Account oder die App "Mein iPhone suchen" die Zahlungsfunktion zu sperren. Dies ersetzt jedoch nicht die Komplettsperre über die Karten-Sperr-Hotline.
Sollten Sie Ihr Smartphone, nicht aber Ihre Brieftasche verlieren, können Sie trotz Sperre der digitalen Karte Ihre physische Karte weiterverwenden.
Wenn Sie Ihr Smartphone verlieren, sollten Sie Ihre digitalen Karten (Kreditkarte oder Debitkarte) sofort sperren lassen. Wenden Sie sich unter Angabe der IBAN bzw. Mastercard®- oder Visa-Kartennummer umgehend unter 116 116 an den einheitlichen Sperrnotruf oder kontaktieren Sie Ihren Bankberater. Informieren Sie bei Diebstahl zudem die Polizei. Die digitale Mastercard® bzw. Visa Karte ist die digitale Version der physischen Karte ohne neuen Vertrag und mit identischer PIN. Die digitale girocard ist eine eigenständige Karte mit neuem Vertrag und eigener PIN. Bei Verlust des Smartphones können aber alle digitalen Karten unabhängig von den physischen Karten gesperrt werden. Es ist also nicht notwendig, eine neue physische Karte zu bestellen.
Es gelten die grundsätzlichen Sicherheitstipps: Bewahren Sie Ihr Smartphone genauso wie Ihre Karten sorgfältig auf, überlassen Sie es möglichst keinem Dritten und speichern Sie die Geheimzahl (PIN) nicht in dem Smartphone, das Sie zur Zahlung verwenden. Die SIM Ihres Smartphones müssen Sie separat bei Ihrem Mobilfunkbetreiber sperren lassen.
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