Kredit absichern - mit der Restkreditversicherung

Schutz vor finanziellen Engpässen

Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder gar Tod, können die Rückführung eines laufenden Kredits gefährden. Hier können Sie vorbeugen mit einer Restkreditversicherung unseres Partners R+V Versicherung AG.

Ob und in welchem Umfang Sie abgesichert werden möchten, entscheiden Sie dabei selbst. Sie bleiben auch nach Abschluss einer Restkreditversicherung flexibel. Die Restkreditversicherung kann innerhalb der ersten 30 Tage widerrrufen und danach während der gesamten Laufzeit jederzeit gekündigt werden.

Der Kauf eines easyCredit ist unabhängig vom Kauf einer Restkreditversicherung.

Bei Arbeitsunfähigkeit

Für den Fall von Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls zahlt die Restkreditversicherung nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Kreditraten.

Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sich keine Sorgen um die Rückführung Ihres easyCredit machen.

Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Scheidung

Die Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Scheidung zahlt für den Zeitraum der unverschuldeten Arbeitslosigkeit die monatlichen Kreditraten (maximal 24 Monate). Bei erneuter unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit sind wieder Leistungen für bis zu 24 Monate möglich. Im Falle einer Scheidung werden Sie bis zu 6 Monate von der Ratenzahlung freigestellt.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder bei Scheidung werden Sie nicht mit Ratenzahlungen für den easyCredit belastet.

Sie erhalten das Leistungsmerkmal Scheidung nur in Verbindung mit der Arbeitslosigkeitsversicherung.

Im Todesfall

Bei Tod des Versicherten werden 110% der aktuellen Restschuld gezahlt.

Sie stellen sicher, dass Ihre Angehörigen von weiteren Zahlungen für Ihren easyCredit befreit werden.