KündigungsGeld

Legen Sie Ihr Geld sicher und kurzfristig an

Nutzen Sie das Kündigungsgeld um Ihre Ersparnisse sicher und kurzfristig anzulegen. Profitieren Sie dabei von einer variablen Verzinsung und kurzfristigen Verfügungsmöglichkeit.

Das KündigungsGeld im Überblick

Das KündigungsGeld ist eine Alternative zum Festgeld (mit festem Fälligkeitstermin) oder Tagesgeld (täglich fällig). Eine sichere Geldanlage ohne feste Laufzeit und mit kurzfristiger Verfügungsmöglichkeit. Das KündigungsGeld dient nicht dem Zahlungsverkehr.

Laufzeit

Grundsätzlich unbefristet, d.h. das KündigungsGeld hat keine feste Laufzeit. Der gesamte Anlagebetrag, aber auch Teilbeträge können mit einer Frist von 40 Tagen gekündigt werden. Eine vorzeitige Verfügung (z.B. durch Unterschreitung der Kündigungsfrist) ist grundsätzlich nicht möglich.

Vorteile

  • kurze Laufzeit
  • Bequem, wenig Aufwand
  • Keine Wertschwankungen
  • Variable Verzinsung
  • Der gesamte Anlagebetrag als auch Teilbeträge können mit einer Frist von 40 Tagen gekündigt werden.

Konditionen

Zinssatz p.a. 1,85 %
Mindestanlagebetrag 10.000,00 EUR
Kündigungsfrist 40 Tage
Teilkündigung möglich ja
Zuzahlungen möglich ja
Laufzeit unbefristet
Kursrisiko Das Kündigungsgeld weist kein Kursrisiko auf

*gültig ab 18.09.2023.

Die Konditionen sind freibleibend und können sich je nach Zins- /Marktentwicklung jederzeit verändern.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.

Häufige Fragen zum Kündigungsgeld

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden quartalsweise berechnet und gutgeschrieben.

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das Kündigungsgeld - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.

Die Kündigungsfrist beträgt 40 Tage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können zu Beginn einen Einmalbetrag einzahlen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Was passiert, wenn ich durch eine Teilverfügung den Mindestanlagebetrag von 10.000 Euro unterschreite?

Eine Unterschreitung des Mindestanlagebetrag ist technisch nicht möglich.