Living & Mobile

Alles Wichtige für den Start ins Erwachsenenleben.

Mofa, Moped & Roller

Alles Klar für die Zeit auf zwei Rädern? Stichtag 1. März

Die Kennzeichen werden für Leichtmofas, Mofa bis 25 km/h, Moped bis 60 km/h, Mokicks bis 60 km/h und Roller bis 60 km/h benötigt.

Die Farbe des Kennzeichens ändert sich von Jahr zu Jahr. So ist für jeden ersichtlich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Das bisherige Kennzeichen ist nur noch bis Ende Februar gültig. Es ist daher wichtig, dass Sie sich ein neues Kennzeichen und einen neuen Versicherungsschein zum 1. März besorgen.

Machen Sie sich’s einfach und holen Sie sich Ihr neues Schild einfach bei uns ab.

Ihre JugendberaterInnen in Ihrer Filiale informieren Sie über das günstige Angebot unserer R+V-Mopedversicherung.

Mofa-Führerschein - Was man wissen muss.

Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er eigentlich keinen Führerschein, muss aber seit dem 01. April 1980 eine sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung bei sich haben (§ 4 a StVZO).

Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, um diese Bescheinigung zu erhalten muss man jedoch eine Prüfung ablegen.

Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, geht man bei einer Fahrschule zum theoretischen Unterricht bei mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürfen Sie die theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren. Danach kommt eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppenunterricht.

Haben Sie die Ausbildung absolviert, stellt Ihnen die Fahrschule eine Bescheinigung darüber aus. Mit dieser Bescheinigung werden Sie dann zur Mofa-Prüfung zugelassen. Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.

Wenn Sie bereits eine andere Fahrerlaubnis (Klassen 1 bis 5) besitzen, dürfen Sie ein Mofa auch ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis aber entzogen, müssen Sie die Mofa-Prüfbescheinigung erwerben, um ein Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen.

Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Dann dürfen Sie generell ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.

Auto & Führerschein

Freie Fahrt!

Mit 18 Jahren ist es endlich soweit. Die Freiheit auf Rädern rückt in greifbare Nähe, aber ohne Führerschein geht natürlich gar nichts.

Zunächst muss man die Hürde der theoretischen Prüfung nehmen. Auf Fragebögen werden Probleme und Fragen im Straßenverkehr behandelt und Sie müssen die richtige Lösung finden. Nachdem die theoretische Prüfung bestanden ist, kommt der praktische Test - die Fahrprüfung. Nach ausreichend Fahrstunden fahren Sie mit einem Prüfer auf dem Rücksitz eine Route, die Sie fehlerfrei zu bewältigen haben. Wenn alles klappt können Sie ihn endlich in den Händen halten - Ihren Führerschein.

Den gibt's zunächst 2 Jahre „auf Probe", in dieser Zeit sollen Sie Verantwortung im Straßenverkehr beweisen. Wer sich während der Probezeit zwei leichtere oder einen schweren Verstoß (z.B. bei Rot über die Ampel, zu schnell fahren oder fahren mit Alkohol im Blut) zu Schulden kommen lässt, muss zum Aufbauseminar (Kosten ca. 400 EUR) und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Es ist also Vorsicht angesagt. Wenn Sie alle Prüfungen mit Bravour bestanden haben, steht dem Spaß auf vier Rädern nichts mehr im Weg.

 

Was kostet der Führerschein?

Die Kosten für den Führerschein sind regional und sogar innerhalb einer Großstadt sehr unterschiedlich. Auf dem Portal www.fahrtipps.de gibt es eine Durchschnittskostenberechnung für den Führerschein Klasse B.

 

Führerschein mit 17

Der Führerschein mit 17, oder auch "Begleitetes Fahren" genannt, ist mittlerweile in ganz Deutschland möglich. Nach Erhalt der der Fahrerlaubnis muss bis zur Volljährigkeit bei jeder Fahrt ein erfahrener Begleiter mitfahren.

Wie funktioniert der Führerschein mit 17

Ab 16 ½ Jahren kann man sich bei der Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt, dem die Erziehungsberechtigten zustimmen müssen. Nach Genehmigung beginnt die ganz normale Ausbildung. Ist die theoretische Prüfung bestanden, kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag die Fahrprüfung abgelegt werden. Ist die bestanden, wird eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung ausgestellt; sie wird nur in Deutschland anerkannt.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann man innerhalb drei Monaten den vollwertigen Führerschein beantragen. Während dieser Zeit ist das Fahren mit Prüfbescheinigung auch ohne Begleitung erlaubt.

 

Autokauf

Nicht am falschen Ende sparen - das gilt auch für den Kauf des ersten fahrbaren Untersatzes. Das Schnäppchen auf den ersten Blick kann auf Dauer ganz schön teuer werden. Alte Autos stoßen mehr Schadstoffe aus als moderne und werden deswegen hoch besteuert. Zum Autokauf am besten jemanden mitnehmen, der sich auskennt Viele Automobilclubs bieten für ihre Mitglieder auch die Möglichkeit, Gebrauchtwagen von einem Gutachter überprüfen zu lassen.

 

Versichern

Falls Sie ihr eigenes Auto oder Motorrad haben, müssen Sie es natürlich versichern, denn ohne Versicherung wird das Fahrzeug gar nicht erst zugelassen. Die Versicherungskarte bekommen Sie bei uns. Fragen Sie einfach Ihren Bank-Corner-Berater, er informiert Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt nicht nur Ihr Auto, sondern auch Sie. Es ist günstiger, das Auto zunächst auf Ihre Eltern zuzulassen. Schon nach wenigen Jahren können Ihre Eltern mit einer einfachen Erklärung die Versicherung auf Sie übertragen lassen.

Erste eigene Wohnung

Kosten

Erste eigene Wohnung. Ein ganz großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit sind die eigenen vier Wände. Die größte Hürde, die dabei zu überwinden ist, sind natürlich die Kosten. Bevor man sich für eine eigene Wohnung entscheidet, muss man daher genau prüfen, ob das Geld wirklich reicht. Die Kosten für's Wohnen sollten ein Drittel des Einkommens nicht überschreiten.

Neben den reinen Mietkosten fallen noch weitere Kosten an, wie z.B.

Ja Nebenkosten, die ggf. Miete umgelegt kann
(Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Hausmeister etc.)
 
Ja Mietkaution
Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für evtl. Schäden. Die Kaution darf nicht höher als drei Monatsmieten sein und muss nach dem Auszug verzinst zurückgezahlt werden, wenn keine Ansprüche vorliegen
 
Ja Strom und Gas
Werden in Vorauszahlung an den Strom- und Gasversorger bezahlt
 
Ja Telefon und Internet
 
Ja Hausratverischerung
Wenn die Einrichtung bei Brand und oder Leitungsbruch nicht ersatzlos ruiniert sein soll.
 

Wenn Sie sich vorstellen könnten auch ggf. in einer WG zu wohnen, wäre das natürlich die kostengünstigere Alternative, oder Sie versuchen beim Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein (http://www.karlsruhe.de) für eine Sozialwohnung zu bekommen.

Wohnungssuche

Junge Leute haben es gerade in Großstädten oft schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Eine Mitwohnzentrale, die möblierte Wohnungen untervermietet, kann für begrenzte Zeit einen Unterschlupf vermitteln. Bei der Suche nach einer dauerhaften Bleibe helfen Ihnen Anzeigen in Ihrer Tageszeitung, in Anzeigenblättern oder im Internet. Und natürlich Augen und Ohren offen halten, und allen Bekannten und Verwandten erzählen, dass Sie eine Wohnung suchen, Mundpropaganda ist oft der effektivste Weg.

 

Wohnungsbesichtigung

Gerade junge Leute werden oft in Wohnungen gelockt, die "verkaufslackiert" wurden. Unser Rat: "Sehen Sie sich Haus von außen an. Blättert der Putz ab? Sind die Wände feucht? Dann nicht einziehen!" - Tritt später Schimmel auf, müssen sich Mieter oft gegen den Vorwurf verteidigen, sie hätten zu schlecht geheizt oder gelüftet. Besichtigen Sie die Wohnung möglichst bei Tageslicht. Wenn Sie die Wohnung am Wochenende anschauen, entgeht Ihnen möglicherweise der sonst übliche Lärm.

 

Mietvertrag

Wenn Sie dann eine Wohnung gefunden haben, sollten Sie natürlich den Mietvertrag ganz genau anschauen:

Der Vermieter darf den Mietvertrag prinzipiell frei gestalten. Doch es gibt eine Reihe von Schutzbestimmungen. Oftmals ist ein Vergleich mit anderen Verträgen sehr hilfreich. Der Mietvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Außerdem werden im Vertrag alle Details geregelt. Sie finden darin: wann und wie die Miete zu zahlen ist, welche Räume zu Ihrer Wohnung gehören (z.B. Keller) und wie hoch die Nebenkosten sind.

Mietverträge laufen in der Regel auf unbestimmte Dauer, sie enden, wenn einer der Vertragspartner kündigt. Vorsicht ist geboten, wenn der Vertrag eine Kündigung für eine bestimmte Zeit ausschließt (Die Kündigung ist frühestens zum ... zulässig), dann sind Sie daran gebunden.

 

Nicht vergessen - PrivatePolice für junge Leute

Auch, wenn Sie noch keine Reichtümer anhäufen konnten, so ist eine Absicherung gegen die wesentlichen Risiken des Alltags auch als junger Mensch wichtig: So kann beispielsweise ein Rohrbruch in der Wohnung die Wohnung Ihres Nachbarn unter Wasser setzen, ein Wohnungsbrand erhebliche Schäden an Ihrem Hausrat verursachen oder Sie werden in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem die Rechtslage unklar ist. Wenn so etwas passiert, kann es oft teuer werden.

Was kann ich tun? Hier informieren!

Der Weg zum Wohnungsbesitzer

 

Auch, wenn Sie Ihre Traumwohnung noch nicht geplant haben, mit dem Prämien einkassieren kann man nicht früh genug anfangen. Und zwar besonders gut mit einem Bausparvertrag, der so funktioniert:

Sie vereinbaren z.B. mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall einen Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme. Etwa die Hälfte wird als Guthaben angespart. Die andere Hälfte bekommen Sie nach der Ansparzeit von der Bausparkasse als günstiges und sicheres Darlehen dazu. In der genauen Ausgestaltung der Konditionen gibt es viele Möglichkeiten. Am besten eine ausführliche Beratung mit Ihrem Jugendberater ausmachen, um die passende Variante zu finden.

Weitere Informationen zur Wohnungsbauprämie findet Ihr hier sowie zu vermögenswirksamen Leistungen findet Ihr hier.