Neue Einreichungsfristen und Kennzeichnung

von Lastschriftreinzügen ab 21.11.2016

Zum 21. November 2016 passen wir für Sie unsere Einreichungsfristen und die Kennzeichnung von Lastschrifteinzügen in Ihrer Lastschriftinkassovereinbarung für die Einreichung im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einschließlich der SEPA-Eil-Lastschrift an.

Entsprechende Lastschrifteinzüge sind ab 21. November 2016 ausschließlich als SEPA-Basis-Lastschrift einzureichen. Die SEPA-Eil-Lastschrift (COR1) wird eingestellt. Sofern Sie ab dem 21. November 2016 noch SEPA-EIL-Lastschriften einreichen, interpretieren wir diese als SEPA-Basis-Lastschriften.

Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können ab dem 21. November 2016 bei Erst- und Einmallastschriften sowie Folgelastschriften bis 1 Geschäftstag vor Fälligkeit bis spätestens 10:30 Uhr eingereicht werden.

Aktuelle Standard Softwareprodukte werden dies entsprechend berücksichtigen.

Bei Eigenentwicklungen bitte wir Sie folgendes zu beachten:

Entsprechende Lastschrifteinzüge sind ab 21. November 2016 im Element „Code“ der Elementgruppe „Local Instrument“ ausschließlich mit „CORE“ im Datensatz zu kennzeichnen. Die zusätzliche optionale Produktvariante „Euro-Eil-Lastschrift (COR1)“ sowie die Kennzeichnung im Element „Code“ der Elementgruppe „Local Instrument“ mit „COR1“ im Datensatz entfallen.

Sofern Sie ab dem 21. November 2016 noch Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren mit der Kennzeichnung „COR1“ einreichen, interpretieren wir das Kennzeichen „COR1“ als „CORE“. Für diese Lastschriften gelten dieselben Einreichungsfristen wie für Lastschriften mit der Kennzeichnung „CORE“.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass bezüglich der Kennzeichnung von Erst‐ und Folgelastschriften die Unterscheidung zwischen Erstlastschriften (FRST) und  Folgelastschriften (RCUR) ab 21. November 2016 nicht mehr erforderlich ist.

Die Angabe der Kennzeichnung „FRST“ ist mit der Angabe der Kennzeichnung „RCUR“ gleichbedeutend, um die technische Abwicklung zu vereinfachen.