Seit dem 21.November 2016 haben sich die Einreichungsfristen von Lastschrifteinzügen in Ihrer Lastschriftinkassovereinbarung geändert. Durch den Wegfall der SEPA-Eil-Lastschrift hat sich die Einreicherfrist für die SEPA-Basislastschrift von 3 Geschäftstagen auf 1 Geschäftstag vor Fälligkeit reduziert; die SEPA-Lastschriften bei Erst- und Einmallastschriften sowie Folgelastschriften müssen bis spätestens 10:30 Uhr vor Fälligkeit eingereicht werden.
Neue Einreichungsfristen und Kennzeichnung
von Lastschriftreinzügen ab 21.11.2016
Aktuelle Standard Softwareprodukte werden dies entsprechend berücksichtigen.
Bei Eigenentwicklungen bitte wir Sie folgendes zu beachten:
Entsprechende Lastschrifteinzüge sind ab 21. November 2016 im Element „Code“ der Elementgruppe „Local Instrument“ ausschließlich mit „CORE“ im Datensatz zu kennzeichnen.
Weiterhin ist seit dem 21.November 2016 eine Kennzeichnung von Erst‐ und Folgelastschriften nicht mehr erforderlich ist, da die Angabe der Kennzeichnung „FRST“ mit der Angabe der Kennzeichnung „RCUR“ gleichbedeutend ist, um die technische Abwicklung zu vereinfachen.