Zum 21. November 2016 passen wir für Sie unsere Einreichungsfristen und die Kennzeichnung von Lastschrifteinzügen in Ihrer Lastschriftinkassovereinbarung für die Einreichung im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einschließlich der SEPA-Eil-Lastschrift an.
Entsprechende Lastschrifteinzüge sind ab 21. November 2016 ausschließlich als SEPA-Basis-Lastschrift einzureichen. Die SEPA-Eil-Lastschrift (COR1) wird eingestellt. Sofern Sie ab dem 21. November 2016 noch SEPA-EIL-Lastschriften einreichen, interpretieren wir diese als SEPA-Basis-Lastschriften.
Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können ab dem 21. November 2016 bei Erst- und Einmallastschriften sowie Folgelastschriften bis 1 Geschäftstag vor Fälligkeit bis spätestens 10:30 Uhr eingereicht werden.