Fragen und Antworten zur Fusion

FAQs für Kunden der VR Bank Enz plus und Volksbank Pforzheim - Firmenkunden und Vereine

Unsere Fusion zur Volksbank pur - das sollten unsere Mitglieder und Kunden jetzt wissen

Am Wochenende des 15. Oktober werden die technischen Systeme der VR Bank Enz plus,
der Volksbank Pforzheim und der Volksbank Karlsruhe Baden-Baden zusammengeführt. Aus
bisher drei selbständigen Banken wird ein gemeinsames Haus: die Volksbank pur – persönlich
und regional
. Dieser als technische Fusion bezeichnete letzte Schritt der Verschmelzung hat
insbesondere Auswirkungen auf die Mitglieder und Kunden der VR Bank Enz plus sowie der
Volksbank Pforzheim. Beide Häuser werden als so genannte übertragende Banken bezeichnet.
Aufnehmendes Institut ist die Volksbank Karlsruhe Baden-Baden, weshalb sich für deren
Mitglieder und Kunden nur wenige Änderungen ergeben.

Zu „persönlich und regional“ gehört, dass wir Sie rechtzeitig, transparent und möglichst
umfassend über die Fusion und damit einhergehende Veränderungen informieren. Daher
werden Sie in den kommenden Wochen bis Herbst Post von uns bekommen. Dass wir
nicht alles bündeln können, hat organisatorische und auch rechtliche Gründe.

Im Folgenden greifen wir vorab insbesondere jene Aspekte auf, die für die Mitglieder,
Kundinnen und Kunden der VR Bank Enz plus sowie der Volksbank Pforzheim bei der
Umstellung von Bedeutung sind und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum
Verfahren.

1. Muss ich als Firmen- oder Vereinskunde bei meinen Brief- und Rechnungsvordrucken Änderungen vornehmen?

Da sich für Sie bzw. für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein als Kunde der künftigen Volksbank pur nicht nur der Bankname, sondern auch Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) ändern, müssen Sie diese neuen Informationen auch auf Ihren offiziellen Dokumenten hinterlegen, ebenso in Ihren Online-Auftritten oder -Angeboten. Bitte verbrauchen Sie größere Mengen möglichst rasch auf. Bei Neudruck von Brief- und Rechnungsbögen empfehlen wir, neben der neuen IBAN auch den neuen BIC anzugeben. Sollte aktuell eine Nachbestellung Ihrer Geschäftsausstattung wie Briefbögen oder Rechnungsvordrucke anstehen, empfehlen wir Ihnen, diese vor dem 17. Oktober nur in einer kleinen Menge zu ordern oder - wenn möglich – ganz bis zur Umstellung Ihrer Bankdaten zu warten.

Ihre neue IBAN übermitteln wir Ihnen in einem separaten Schreiben in der Woche vom 10. bis 14. Oktober. Bitte verwenden Sie die neue IBAN erst ab dem 17. Oktober und beauftragen Sie den Druck neuer Briefbögen oder ändern Sie Ihre eigenen Vordrucke bzw. Vorlagen erst ab diesem Datum. Ebenso teilen Sie bitte Ihrem Steuerberater oder Geschäftspartnern die neue IBAN erst ab dem 17. Oktober mit. Bitte achten Sie darauf, keine Kombination aus alter und neuer IBAN zu verwenden, da es ansonsten zu Fehlbuchungen kommt.

Sollte Ihr Unternehmen bei uns mehr als 20 Konten führen, so werden Sie an diesem Tag zwei oder mehrere Briefe mit Ihren neuen IBANs erhalten, da aus technischen Gründen stets nur 20 alte und neue IBANs in einem Brief dargestellt werden können. Diese Briefe sind - abgesehen von der IBAN-Tabelle - inhaltlich natürlich gleichlautend.

2. Was passiert mit den bereits erteilten Lastschriftmandaten etwa für Mitgliedsbeiträge?

Beitragseinzüge, die Sie ab 17. Oktober nur noch unter Ihrer neuen IBAN beauftragen können, enthalten regelmäßig noch die alten IBAN-Nummern Ihrer Mitglieder mit Kontoverbindungen der Volksbank Pforzheim oder der VR Bank Enz plus. Die Einzüge werden dennoch von uns korrekt bearbeitet. Bei Nutzern des VAB-Vereinsprogrammes werden die in den Mitgliederdaten hinterlegten IBAN-Nummern im Laufe des 4. Quartales 2022 automatisch systemseitig konvertiert, so dass Sie sich hier um nichts kümmern müssen.

Bei Nutzern anderer Mitgliederverwaltungsprogramme müssen Sie die Umstellung im Laufe der Zeit eigenständig vornehmen. Zur Unterstützung bieten wir Ihnen an, dass Sie uns eine Datei der in Ihrem Programm verwalteten IBAN-Nummern (idealerweise beschränkt auf IBAN-Nummern mit den BLZ 666 900 00 bzw. 666 923 00) zur Verfügung stellen. Wir schicken Ihnen dann diese Datei mit den ergänzten neuen IBAN-Nummern zurück. Bitte schicken Sie diese Datei ab 17. Oktober per Mail an: bus-pf@vbpur.de

VAB-Vereinsprogramm
Für Lastschriften, die bis 14. Oktober beim Zahlungspflichtigen abgebucht sein sollen, müssen Sie bitte bis spätestens 12. Oktober auf dem bisherigen Weg unter Ihrer alten IBAN beauftragen.

Vom 13. bis 16. Oktober können keine Lastschrifteinzüge beauftragt werden. Lastschriften, die nach dem 14. Oktober beim Zahlungspflichtigen abgebucht sein sollen, können erst ab dem 17. Oktober auf dem bisherigen Weg unter Ihrer neuen IBAN beauftragt werden. Bitte ändern Sie hierzu im VAB-Vereinsprogramm Ihre IBAN unter „Stammdaten/Bankverbindungen“. Klicken Sie die IBAN an und ändern Sie diese ab.

Bei technischen Problemen steht Ihnen die Hotline des VAB-Vereinsprogrammes unter der Telefonnummer 07148 16052911 oder der Mailadresse mail@schaefer-vab.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Lastschriften unter Umständen erst am 18. /19. Oktober beim Zahlungspflichtigen abgebucht werden können.

3. Kann ich die bisherigen vorgedruckten Überweisungsträger weiter verwenden?

Nein. Vorgedruckte Überweisungsträger mit alter IBAN müssen spätestens am 13. Oktober bei uns eingegangen sein, um noch verarbeitet zu werden. Ab dem 17. Oktober müssen vorgedruckte Überweisungsträger mit der neuen IBAN versehen sein. Andernfalls kommt es zu spürbaren Verzögerungen bei der Ausführung.

Bei Zahlscheinen (Ihre Empfängerkontonummer ist vorgedruckt) leiten wir Zahlungen, die nach dem 17. Oktober noch auf die alte IBAN angewiesen werden, automatisch auf die neue IBAN um. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ab dem 17. Oktober neue Zahlscheine mit neuer IBAN zu bestellen und alte Zahlscheine nicht mehr zu verwenden.

4. Was passiert mit Zahlungen, die nach dem 17. Oktober 2022 mit alter IBAN eingehen?

Verwenden Sie ab dem 17. Oktober nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Ihre bereits bestehenden Zahlungseingänge & -ausgänge (z.B. Lastschriften, Daueraufträge) leiten wir bis auf weiteres wie gewohnt weiter. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen auch weiterhin ankommen. Perspektivisch muss auch bei diesen Zahlungen die IBAN aktualisiert werden. Sie erhalten in jedem Fall frühzeitig eine Mitteilung, ab wann diese Weiterleitung endet. Eingänge und Abbucher, die noch die alte IBAN nutzen, teilen wir Ihnen dann selbstverständlich mit.

Alle größeren Institutionen erhalten von uns automatisch Benachrichtigungen über die Änderung der IBAN. Allerdings haben wir keinen Einfluss darauf, ob die Anbieter aufgrund unserer Benachrichtigung die Datenänderung vornehmen. Bitte weisen Sie daher Ihre Kunden und Lieferanten im Rahmen Ihrer üblichen Korrespondenz eigenständig auf die neue IBAN hin.

Zur Unterstützung können Sie unter www.volksbank-pur.de/ibanaenderung ein Formular herunterladen.

5. Werden Daueraufträge automatisch geändert?

Ja. Daueraufträge werden automatisch an die neue IBAN und BIC angepasst. Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

6. Sind Änderungen in einer Zahlungsverkehrs-Software notwendig?

Für die Nutzer unserer ZV-Programme „Profi Cash“, „VR-Networld“ oder „StarMoney“ stellen wir Fusionsassistenten bereit.

Profi cash
Beim Start von Profi cash am 17. Oktober erscheint ein Fusionsassistent zur Umstellung der IBAN. Sollte der Assistent nach dem Start nicht automatisch erscheinen oder nicht alle Konten übernommen werden, starten Sie bitte Profi cash als Administrator. Klicken Sie hierzu auf dem Desktop mit der rechten Maustaste auf das Profi cash-Icon und wählen „Als Administrator ausführen“. Legen Sie anschließend eine Datensicherung an. Anschließend startet der Fusionsassistent. Eine ausführliche Beschreibung erhalten Sie ab 17. Oktober unter www.volksbank-pur.de/fusion-proficash

VR-NetWorld
Für Nutzer unseres Zahlungsverkehrsprogramms VR-NetWorld stellen wir einen Fusionsassistent in der Software zur Verfügung. Bitte starten Sie hierzu am 17. Oktober die VR-NetWorld-Software. Der Fusionsassistent startet automatisch. Für den Abschluss muss die Bankverbindung unter „Stammdaten – Bankverbindung“ synchronisiert werden. Eine ausführliche Beschreibung erhalten Sie ab 17. Oktober unter www.volksbank-pur.de/fusion-vrnetworld

GENO cash
Nutzer des Zahlungsverkehrsprogrammes GENO cash unterstützen wir individuell. Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0721 9350-0 einen Termin für den 17. Oktober oder danach. Die Terminvereinbarung selbst können Sie schon früher vornehmen.

StarMoney
Für Nutzer des Zahlungsverkehrsprogrammes StarMoney haben wir den Anbieter beauftragt, einen Fusionsassistent zu programmieren, der in der Software zur Verfügung steht. Bitte starten Sie hierzu am 17. Oktober StarMoney. Beim ersten Online-Zugang nach der Fusion startet ein Fusionsassistent in StarMoney. Folgen Sie nun bitte den Schritten des Assistenten und beachten Sie dabei auch die Hinweise rechts im Fenster. Eine ausführliche Beschreibung erhalten Sie ab 17. Oktober unter www.volksbank-pur.de/fusion-starmoney

Andere Zahlungsverkehrsprogramme
Aufgrund der Vielzahl am Markt erhältlicher Zahlungsverkehrsprogramme ist eine automatisierte Umstellung nicht möglich. Bitte ändern Sie in den Einstellungen des Programmes die IBAN eigenständig. Zur Unterstützung erhalten Sie ab 17. Oktober für die meist verwendeten Programme Anleitungen. Diese finden Sie ab 17. Oktober unter www.volksbank-pur.de/fusion-zvprogramme

Weitere Unterstützung erhalten Sie zudem bei der Hotline Ihres Softwareanbieters.

7. Was gilt für den Zahlungsverkehr mit EBICS-Verfahren

EBICS-Aufträge können Sie am Fusionswochenende nur eingeschränkt einreichen: Zahlungsaufträge müssen am Donnerstag, 13. Oktober, bis 15 Uhr eingereicht, freigegeben und an unser Haus übermittelt worden sein. Dies betrifft insbesondere Aufträge, die noch zu unterschreiben sind, etwa Lohn- und Gehaltszahlungen. Auslandsaufträge (AZV) können Sie nur bis Donnerstag, 13. Oktober einreichen. 

Ab dem 17. Oktober müssen Sie zunächst in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm (Softwareprodukt, das mit EBICS kommuniziert) die neue IBAN eingerichtet haben. Anschließend kann die Datenübertragung per EBICS-Verfahren erfolgen. Ansonsten erscheint ein Fehlerhinweis im Kundenprotokoll (PTK/HAC): „Keine Berechtigung für dieses Konto“.

Ab dem 17. Oktober 2022 können nur noch Zahlungsverkehrsdateien mit neuer IBAN über die Homepage oder EBICS hochgeladen werden.

8. Was ist beim Import von Zahlungsverkehrsdateien zu beachten?

Bis 13. Oktober können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die Sie aus Zahlungsverkehrsprogrammen erstellen, unter Ihrer alten IBAN auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Am 14. Oktober sind die Möglichkeiten, Dateien hochzuladen, stark eingeschränkt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese bereits am 13. Oktober hochzuladen. Eine Gewähr, dass am 14. Oktober der Upload gelingt, können wir nicht übernehmen. Sollte der Upload gelingen, erfolgt die Verbuchung jedoch erst am 17. Oktober. 

Am 15. /16. Oktober stehen Ihnen keine Anwendungen zur Verfügung. Ab 17. Oktober können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die mit neuer IBAN erstellt wurden, auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Sollte die Zahlungsverkehrsdatei vor dem 17. Oktober mit alter IBAN erstellt worden sein, führt ein Hochladen zu einem Fehler. Bitte löschen Sie daher die Datei und erzeugen eine neue Datei mit neuer IBAN.

9. Muss ich die Apps fürs Mobile-Banking neu installieren?

Nein. Sie können Ihre VR Banking App weiter nutzen – lediglich bei der ersten Anmeldung sind VR NetKey und PIN nach Erscheinen einer Fehlermeldung neu einzugeben. Auch bei den TAN-Apps (VR SecureGo/plus) sind keine Änderungen erforderlich.

Zusatzfunktionen wie giropay, Kwitt oder mobiles Bezahlen sind je nach Funktion gegebenenfalls neu zu registrieren. Ausführliche Beschreibungen sowie Erklärvideos hierzu stellen wir Ihnen unter www.volksbank-pur.de zur Verfügung.

10. Muss ich mein Sicherheitsverfahren für Online-Banking überprüfen?

Gerade bei dem Sicherheitsverfahren „EBICS“ müssen Sie Ihre Programmdaten prüfen. Programme der Volksbank pur beziehungsweise ihrer Vorgängerinstitute machen das für Sie automatisch. Weitere Infos sowie anschauliche Anleitungen zur Umstellung finden Sie zeitnah zur technischen Fusion auf unserer Homepage. 

11. Was ist bei Zahlungsverkehrsaufträgen über den Steuerberater zu beachten?

Ihr Steuerberater erstellt für Sie Zahlungsverkehrsaufträge oder erhält automatisiert Kontoinformationen: Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater im Vorfeld terminlich ab. Mutmaßlich ist Ihr Steuerberater mit mehreren Mandanten durch die IBAN-Umstellung betroffen und dadurch besteht die Gefahr eines zeitlichen Engpasses. Im Idealfall teilen Sie Ihrem Steuerberater am 17.Oktober die neue IBAN mit und Ihr Steuerberater nimmt die Umstellung gleichtägig vor. Dadurch ist gewährleistet, dass Umsatzinformationen abrufbar sind.

Sollte Ihr Steuerberater in der vorherigen Abstimmung auf zeitliche Engpässe hinweisen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu beauftragen, alle bis zur Änderung der IBAN in der Service-Rechenzentrum-Anwendung SRZ (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec) zu leistenden Zahlungen bis 13. Oktober einzureichen. Am 14./15./16. Oktober ist keine Einreichung von Aufträgen möglich. Ab dem 17. Oktober können nur Aufträge eingereicht werden, wenn die IBAN im SRZ-Programm umgestellt wurde. Ebenso können Kontoinformationen ab dem 17. Oktober erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auf die neue IBAN umgestellt wurde.

Sie nutzen selbst Service-Rechenzentrum-Anwendungen (z. B. DATEV Unternehmen Online):
Bitte führen Sie alle Zahlungen mit alter IBAN bis spätestens 13. Oktober aus. Der Abruf von Kontoinformationen ist am 14. Oktober bis 16:00 Uhr möglich. Am 14. /15./16. Oktober können keine Zahlungsaufträge entgegengenommen werden. Bitte ändern Sie am 17.Oktober die IBAN in den Einstellungen der Service-Rechenzentrum-Anwendung. Bitte beachten Sie ggf. auch eine eventuelle Änderung der Kontenbezeichnung im Kontenplan des Buchhaltungsteils Ihrer Service-Rechenzentrum-Anwendung. Ab dem 17. Oktober können nur noch Zahlungsaufträge mit neuer IBAN eingereicht werden bzw. Kontoinformationen übertragen werden.

12. Gibt es Einschränkungen bei den Auslandszahlungen während der technischen Fusion?

Von Mittwoch, 12. Oktober, bis Sonntag, 16. Oktober, können Sie keine Auslandsüberweisungen über das Online-Banking oder ein Softwareprodukt einstellen. Die Funktion steht Ihnen erst ab Montag, 17. Oktober, wieder zur Verfügung.

13. Was ist bei POS-Terminals zu beachten?

Wir leiten die Umsätze aus Kartenzahlungen Ihrer Kunden automatisch an Ihre neue IBAN weiter.

Wenn Sie andere POS-Terminals nutzen, müssen Sie Ihre neuen Kontodaten bitte rechtzeitig an Ihren Terminalbetreiber weiterleiten, damit die Kartenzahlungen auch weiterhin gutgeschrieben werden können.

14. Wie sieht es aus bei einem Online-Shop mit unterschiedlichen Bezahlverfahren?

Wenn Sie einen Online-Shop mit unterschiedlichen Bezahlverfahren betreiben, müssen Sie Ihre neuen Kontodaten bitte rechtzeitig an die Betreiber der Bezahlverfahren weiterleiten. Das können Anbieter wie PayPal, Sofort-Überweisung, Klarna, Paydirekt oder Giropay sein. Bieten Sie die Kreditkartenzahlung an, müssen Sie Ihrem Akzeptanzgeber die neuen Kontodaten mitteilen. Nutzen Sie eine Akzeptanz oder das eCommerce-Terminal von VR-Payment/VR-Pay, werden Ihre Kontodaten automatisch aktualisiert.

15. Ändern sich die Online-Banking-Limits für Überweisungen?

Nein. Das Online-Banking-Limit wird sich durch die Zusammenführung nicht verändern. Wir stellen sicher, dass Ihre bisherigen Online-Limits erhalten bleiben.

16. Was ändert sich beim Online-Banking über die Homepage?

Bis 14. Oktober, 16 Uhr, können Sie sich auf bisherigen Weg mit Ihrem VR-NetKey bzw. Ihrem Alias und Ihrer PIN anmelden und die Funktionalitäten wie bisher nutzen.

Vom 14. Oktober, 16 Uhr, bis zum 16. Oktober steht Ihnen die Anwendung wegen der erforderlichen Umstellungsarbeiten nicht zur Verfügung.

Ab 17. Oktober können Sie sich mit Ihren bisherigen Zugangsdaten auf unserer neuen Homepage anmelden. Die Funktionalitäten stehen wie gewohnt zur Verfügung. Ihre Konten finden Sie jeweils unter der neuen IBAN. Eine Umstellung Ihrerseits ist nicht erforderlich.

Bitte verwenden Sie ab dem 17. Oktober aus Sicherheitsgründen den direkten Zugang über unsere neue Homepage-Adresse www.volksbank-pur.de

17. Werden am Fusionswochenende Terminüberweisungen ausgeführt?

Nein. Bitte erfassen Sie keine Terminüberweisungen mit Ausführungsdatum 14. /15. /16. Oktober. Sie können unter Ihrer alten IBAN jedoch Terminüberweisungen mit Ausführungsdaten ab dem 17. Oktober im Vorfeld erfassen. Ab diesem Datum können nur Terminüberweisungen mit Ihrer neuen IBAN erfasst werden. Bitte führen Sie hierzu ab dem 17. Oktober die erforderlichen Umstellungen durch.

Sofern Sie ausschließlich Terminüberweisungen über das Online-Banking auf unserer Homepage beauftragen, sind keine Umstellungsaktivitäten von Ihnen erforderlich.

18. Ändern sich mit der Fusion die Preise und Leistungen der bisherigen Banken?

Jein. Da aus drei Banken nun eine Bank wird, benötigen wir auch ein einheitliches Preis-Leistungsverzeichnis. Daher wird es bei manchen Leistungen Preisänderungen geben – dies betrifft insbesondere den Auslandszahlungsverkehr. Hierzu erhalten Sie schon Mitte August ein Schreiben, in dem wir Sie detailliert über die Leistungen mit den harmonisierten Preisen informieren, die automatisch zum 15. Oktober 2022 wirksam werden.

Eines schon vorab: Die Entgelte für Ihr bestehendes Kontomodell bleiben gleich, ebenso die Gebühren etwa für Ihre Depots und Ihre Schließfächer.

Bleiben die elektronischen Kontoauszüge und Vorlagen im Online-Banking erhalten?

Zunächst vorab: Ihre Zugangsdaten (VR-NetKey, PIN, TAN) bleiben gleich. Unterhalten Sie eine Geschäftsbeziehung zu nur einer der drei Fusionsbanken, so werden die Auszüge und Vorlagen für die Volksbank pur übernommen, die Vorlagen mit einer Bankverbindung werden für Sie automatisch umgestellt. Sie sollten vor der ersten Verwendung einer Vorlage nach der technischen Fusion jedoch kurz die Daten prüfen.

Bis 14. Oktober verwenden Sie Ihren gewohnten Zugang, ab Montag, 17. Oktober steht Ihnen das Online-Banking auf unserer neuen Homepage der Volksbank pur zur Verfügung. Hierzu haben wir eine Weiterleitung eingerichtet.

Wichtiger Hinweis: Sollte Ihr Unternehmen oder Ihr Verein Kunde bei mindestens zweien der drei Fusionsbanken sein, können Sie Ihre historischen Kontoauszüge der Vorgängerbank weiterhin für 24 Monate einsehen. Falls Sie darüber hinaus auf Ihre historischen Auszüge zugreifen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Auszüge bei sich auf dem PC oder anderen Medien zu speichern.

19. Behalte ich meinen bisherigen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin?

Es ist uns wichtig, dass Ihnen Ihr gewohnter Ansprechpartner erhalten bleibt. Fusionsbedingte Änderungen gibt es nur in geringem Umfang aufgrund einer größenbedingten Spezialisierung. Allerdings kann es durch persönliche Beweggründe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. interner Wechsel, Elternzeit oder Ruhestand) zu Veränderungen kommen. Sollten Sie Ihrerseits einen Beraterwechsel wünschen, kommen Sie bitte auf uns zu.

Sollte Ihr Unternehmen oder Ihr Verein Kunde bei mindestens zwei der drei Fusionsbanken sein, so prüfen wir, bei welchem Haus Sie die umfangreicheren Geschäftsbeziehungen unterhalten und unterbreiten Ihnen auf dieser Basis einen Vorschlag für Ihren künftigen persönlichen Ansprechpartner. Natürlich hoffen wir, diese Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen. Selbstverständlich aber steht Ihre persönliche Präferenz im Mittelpunkt, und Sie können sich unabhängig von unserem Vorschlag für einen anderen Ansprechpartner entscheiden.

20. Werden neue VR BankCards ausgegeben?

Spätestens im Dezember 2022 erhalten Sie eine neue girocard (VR BankCard). Auf der neuen girocard finden Sie den neuen Banknamen und Ihre neue IBAN. Den neuen BIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte, so dass Sie alle relevanten Daten stets griffbereit haben. Ihre alte girocard können Sie in Ihrer Filiale fachgerecht entsorgen lassen. Das Verfügungslimit Ihrer girocard beträgt ab dem 17.Oktober wöchentlich 5.000 Euro. Wenn Sie ein höheres Limit wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Sofern Sie bereits jetzt ein höheres Limit haben, bleibt dieses erhalten.

Einsatz Ihrer girocard am Wochenende 15./16. Oktober
Trotz der Systemumstellungen können Sie Ihre girocard auch am Fusionswochenende für bargeldlose Zahlungen einsetzen. Lediglich im Einzelfall kann es zu temporären Einschränkungen bei Verfügungen ab 100,00 Euro kommen. Wir empfehlen Ihnen daher vorsorglich die Bezahlung mit Ihrer Kreditkarte oder mit Bargeld.

Kreditkarte
Ihre Kreditkarte (MasterCard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen und ist weiter bis zum Ablaufdatum gültig. Sollten Sie eine Kreditkarte eines anderen Instituts nutzen, bei der die Abrechnung über Ihr Konto bei uns erfolgt, sollten Sie dem ausgebenden Institut die neue IBAN mitteilen.

21. Was geschieht mit den Mitgliedschaften?

Durch die Fusion werden Sie automatisch Mitglied der neuen Volksbank pur. Der Wert all Ihrer bisherigen Geschäftsguthaben bleibt selbstverständlich erhalten, unabhängig davon, ob Sie Mitglied bei einer, zwei oder bei allen drei Fusionsbanken sind. Der satzungsmäßige Wert eines Geschäftsanteils der Volksbank pur liegt bei 100,00 Euro. Entsprechend werden Ihre bisherigen Geschäftsanteile umgerechnet. Über das Verfahren bei nicht vollständig eingezahlten Geschäftsguthaben informieren wir Sie am 13. Oktober in einem separaten Schreiben. 

22. Werden die aktuellen Verträge, Sparbücher, Karten etc. ihre Gültigkeit behalten?

Ja. Alle geschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Neuer Gläubiger von Krediten und Darlehen wurde durch die Fusion automatisch die Volksbank pur. Alles andere bleibt unverändert

23. Kann ich am Fusionswochenende noch Bankgeschäfte erledigen, etwa Online-Banking oder Bargeld am Automaten ziehen? Wie sind die Filialen geöffnet?

Am Fusionswochenende stehen Ihnen unsere Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung. Dies betrifft auch die Nutzung von Geldautomaten anderer Banken und Zahlungen über ec-cash-Terminals sowie das Online-Banking und die VR-Banking App. Bitte beachten Sie dies unter anderem bei Kartenzahlungen in Geschäften. Planen Sie beispielsweise, größere Einkäufe zu tätigen, empfehlen wir Ihnen, zur Sicherheit Ihre Kreditkarte zu nutzen. Kreditkartenzahlungen sind während der gesamten Zeit ohne Einschränkungen möglich. Nach erfolgreicher technischer Fusion stehen Ihnen alle SB-Geräte, Onlinefunktionen und auch die Kartenzahlungen wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Unser Zeitplan für das Fusionswochenende und die damit verbundenen Einschränkungen sehen wie folgt aus:

Donnerstag, 13. Oktober:
Für Zahlungen, die bis 14. Oktober beim Empfänger sein müssen, können Sie Überweisungen auf dem bisherigen Weg unter Ihrer alten IBAN bis 13. Oktober beauftragen. Beleghafte Überweisungen, die später eingehen, verbuchen wir erst am 17. Oktober. Telefonisch oder online erteilte Aufträge werden an diesem Tag noch wie gewohnt ausgeführt. Bitte erfassen Sie keine Terminüberweisungen mit Ausführungsterminen 14./15./16. Oktober!

Für Zahlungen, die bis 18. Oktober beim Empfänger sein müssen, empfehlen wir Ihnen, diese Zahlungen bereits bis zum 13. Oktober auf dem bisherigen Weg unter Ihrer alten IBAN zu beauftragen. Sollte dies im Einzelfall, z. B. wegen eines hohen Betrages, nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Kundenberater Kontakt aufzunehmen, damit eine individuelle Lösung vereinbart werden kann.

Zahlungen, die ab dem 19. Oktober beim Empfänger sein müssen: Bitte führen Sie ab dem 17. Oktober zunächst die erforderlichen Umstellungen durch und reichen ab dem 17. Oktober Zahlungsaufträge nur noch mit Ihrer neuen IBAN ein.

Freitag, 14. Oktober:
Alle Filialen der VR Bank Enz plus und der Volksbank Pforzheim sind geschlossen. Das Kundenberatungs-Center ist nicht erreichbar. Online- und Mobile-Banking stehen ab 20 Uhr bis voraussichtlich Samstag, 15. Oktober, nicht zur Verfügung.

Samstag, 15. Oktober:
Die Geldausgabeautomaten stehen von 0:00 bis ca. 18:00 Uhr nur eingeschränkt zur Verfügung, ebenso die Aus- und Einzahlungsgeräte. Die Kontoauszugsdrucker sind in dieser Zeit nicht verfügbar.

Ab Montag, 17. Oktober:
Neue Electronic-Banking-Hotline unter Telefon 0721 9350-5060 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

24. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu den Umstellungen habe oder etwas nicht funktioniert?

Bis einschließlich 13. Oktober erreichen Sie uns unter den bisherigen Telefonnummern:

Kunden der Volksbank Pforzheim: 07231 184-0
Kunden der VR Bank Enz plus: 07232 360-0
Kunden der Volksbank Karlsruhe Baden-Baden: 0721 9350-0

Am Freitag, den 14. Oktober, stehen wir eingeschränkt für allgemeine Fragen unter der Telefonnummer der Volksbank pur - 0721 93500 - bis 16 Uhr zur Verfügung.

Ab Montag, den 17. Oktober, erhalten Sie unter 0721 93500 der Volksbank pur den gewohnten, umfangreichen Service.

Als ergänzenden Service richten wir ab diesem Zeitpunkt eine zusätzliche Electronic-Banking-Hotline unter 0721 9350-5060 für Sie ein.

Selbstverständlich helfen Ihnen auch Ihre bekannten Beraterinnen und Berater unter der bisherigen Telefonnummer gerne weiter.

Mich erreichen Anrufe aus der Bank mit einer mir unbekannten Karlsruher Telefonnummer. Ist das korrekt?

Ja. Im Zuge der Fusion nehmen wir auch eine neue Telefonanlage in Betrieb, wodurch sich die Rufnummern ändern. So erscheint bei Anrufen aus der bisherigen VR Bank Enz plus bzw. der Volksbank Pforzheim künftig auf Ihren Displays die Karlsruher Vorwahl 0721 gefolgt von 9350 sowie einer 5-stelligen Durchwahlnummer. Für einen Übergangszeitraum erreichen Sie Ihre Beraterinnen und Berater jedoch noch unter den bisherigen Rufnummern, die umgeleitet werden.